Zur Vermeidung einer wirtschaftlichen Notlage kann vom Ehepartner oder eingetragenen Lebenspartner eine Vorschusszahlung auf die Hinterbliebenenrente beantragt werden. Der Vorschuss wird vom Rentenservice der Deutschen Post AG geleistet und beträgt regelmäßig das Dreifache der für den Sterbe-Monat gezahlten Monatsrente.
Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Merkblatt, welches Sie nachfolgend hier downloaden können.